Im vorliegenden Beitrag wollen wir uns den maßgeblichen Unterschied zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen ansehen und die Anwendbarkeit der §§ 280 ff. auf gesetzliche Schuldverhältnisse beleuchten.
In diesem Beitrag wollen wir uns eine Definition des Schuldverhältnisses erarbeiten.
Das "Vetretenmüssen" gem. § 280 I 1 BGB ist ein häufiger Prüfungspunkt in der Klausur. Achten Sie darauf, dass Sie diesen Punkt sauber prüfen.
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